Arbeitskreis „Recht“

Der Arbeitskreis Recht befasst sich mit der Entwicklung von Standards für die vergabe- und vertragliche Integration von BIM in öffentliche Infrastruktur-Projekte.

Wir identifizieren praxisrelevante Fragen wie beispielsweise die Forderung nach BIM-Kompetenz in der Eignungsprüfung, der Integration entsprechender Anforderungen in Leistungsbeschreibungen, die rechtlich zulässige Reichweite von Vorgaben für technische Systeme und die Wertung von BIM-Vorgehensmodellen in den Zuschlagskriterien.

Außerdem befassen wir uns derzeit mit dem sachgerechten Zuschnitt von BIM-Kompetenz in der Aufteilung der Planungsgewerke. Der Arbeitskreis Recht trifft sich außerdem regelmäßig, um über die Grenzen von Unternehmen und Kanzleien hinaus Erfahrungen auszutauschen.

Der Arbeitskreis steht allen interessierten Jurist*innen aus Unternehmen, Verwaltung, Wissenschaft und Kanzleien offen.

Ansprechpartner/Leiter des Arbeitskreises

Dr. Martin Schellenberg
Partner der Kanzlei „Heuking Kühn Lüer Wojtek“

E-Mail: